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Ab Juli Recht auf automatische Wahlarztabrechnung

Aufgrund der langen Wartezeiten für Termine bei Kassenärzten sind Patienten vermehrt gezwungen, einen Wahlarzt aufzusuchen. Dabei müssen sie die Kosten zunächst selbst tragen und anschließend die Rechnung bei ihrer Krankenkasse einreichen, um zumindest einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen. Doch ab dem 1. Juli wird dieser Prozess vereinfacht.

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