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Kölner Silvesternacht: Polizeipräsidenten in Ruhestand versetzt: verfassungswidrig (Stern)

Das Land Nordrhein-Westfalen darf Polizeipräsidenten nicht jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen. Der entsprechende Paragraf des Beamtengesetzes NRW verstoße gegen das Grundgesetz und sei daher nichtig, entschied das

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