Kölner Silvesternacht: Polizeipräsidenten in Ruhestand versetzt: verfassungswidrig (Stern) 16.05.2024 11:58 Press24.net Das Land Nordrhein-Westfalen darf Polizeipräsidenten nicht jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen. Der entsprechende Paragraf des Beamtengesetzes NRW verstoße gegen das Grundgesetz und sei daher nichtig, entschied das