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Cathy Hummels nimmt Stellung zu Naziparolen-Skandal

Bewusste Provokation oder unbedachter Post? Cathy Hummels erregte Aufsehen. Sie teilte plötzlich eine Naziparole im Netz. Nun meldet sie sich bei t-online zu Wort. Cathy Hummels verdient ihr Geld nicht nur als Moderatorin, sondern auch durch Werbekooperationen. Eine solche ging sie jetzt mit einer europäischen Kaufhauskette ein, wird in dem Rahmen auch beim Eröffnungsspiel der Fußball-Europameisterschaft am 14. Juni zugegen sein. In einer Instagram-Story rührte sie dafür die Werbetrommel. Doch sie erntete scharfe Kritik. In dem Post zeigte Hummels einen Fußball des Kaufhauses und drückte in einem Kommentar ihre Vorfreude auf das Event aus. Dabei nannte sie jedoch eine verbotene Parole. "Das wird ein grandioses Erlebnis. Alles für Deutschland", schrieb sie und verwendete damit eine Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP aus dem ehemaligen Nazideutschland. Naziparole kurz nach Björn-Höcke-Urteil Cathy Hummels hat die Story inzwischen gelöscht und zu dem Thema gegenüber t-online reuevoll Stellung genommen: "Asche auf mein Haupt, ich habe die Berichterstattung zu dem Höcke-Prozess und dessen Nazi-Spruch nicht mitbekommen und wusste nicht, welchen Hintergrund er hat. Ich habe ihn sofort gelöscht und distanziere mich ausdrücklich von rechtsradikalen Parolen und Parteien wie der AfD", stellt die Moderatorin klar. Auf ihrem Account war nach der Löschung des ursprünglichen Posts stattdessen ein Clip zu finden, in dem sie ebenfalls über ihre Kooperation zur EM 2024 berichtet und zu dem sie schrieb: "Ich geb' alles dafür, dass Deutschland am 14. Juni gewinnt." Auf der Plattform X wurde der alte Netzbeitrag jedoch geteilt und scharf kritisiert. "Wenn man einfach gar nichts mitbekommt, dann ist man Cathy Hummels und postet eine Parole, für die Höcke gestern verurteilt wurde", schreibt ein User. Er spielt auf einen Skandal von Björn Höcke an, des Vorsitzenden der Thüringer AfD-Fraktion, die vom Verfassungsschutz 2021 "als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft wurde. Höcke hatte die Parole bei einer Rede im sachsen-anhaltischen Merseburg im Mai 2021 verwendet und wurde daraufhin angeklagt. Er stritt im Prozess ab, sie wissentlich verwendet zu haben. Das Landgericht Halle sah das aber anders und verurteilte ihn am Dienstag, dem 14. Mai, zu einer Geldstrafe. Er muss 100 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen. Der Vorsitzende Richter erklärte, Höcke habe mit der Verwendung der verbotenen Parole Grenzen testen wollen. Die Anwälte des Politikers hatten bereits vor der Urteilsverkündung erklärt, gegebenenfalls in Revision gehen zu wollen.

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