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EuGH: Personalmangel an Airports rechtfertigt mitunter Verspätung (tip-online.at)

In einem solchen Fall müsste die Airline den betroffenen Passagieren keine Entschädigung zahlen - ob im konkreten Fall allerdings wirklich ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, muss das deutsche Gericht beurteilen. (Az. C-405/23) Im zugrunde

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