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Bundestag entscheidet - Mindeststrafe für Kindesmissbrauch-Bilder reduziert (Bild)

Erst vor drei Jahren wurden Kindesmissbrauch und sogenannte Kinderpornografie zum Verbrechen hochgestuft. Jetzt die Kehrtwende. Wer Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern verbreitet, muss seit dem Jahr 2021 mit einer Freiheitsstrafe

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