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NNF Informiert: KIM-Kontrolle ab 1. Juni möglich (Deutsche Apotheker Zeitung)

Bis Ende Juni müssen Apotheken ihre KIM-Adresse an den Nacht- und Notdienstfonds gemeldet haben – ohne diesen Nachweis, wird die TI-Pauschale gekürzt. Ab 1. Juni können die Apotheken im NNF-Portal prüfen, ob die Meldung korrekt verlaufen ist. Bis

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