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Bürgergeld (ehemals Hartz IV): Wie Sie Grundsicherung beantragen

Bürgergeld (ehemals Hartz IV): Wie Sie Grundsicherung beantragen

Wenn Sie Anspruch auf Bürgergeld haben, sollten Sie es beantragen. Das ist sehr leicht – es gilt jedoch einiges zu beachten. Ein Überblick. Manchmal läuft im Leben nicht alles rund. Zum Beispiel, wenn Sie einen neuen Job suchen, aber keine passende Stellen finden. In Deutschland gibt es staatliche Hilfen, die Menschen in solchen Situationen unterstützen. Neben dem Arbeitslosengeld I gibt es seit 1. Januar 2023 das neue Bürgergeld, das das Arbeitslosengeld II (ALG II), ehemals Hartz-IV genannt, abgelöst hat. t-online erklärt, wie Sie das Bürgergeld beantragen können und welche Unterlagen Sie benötigen. Wie kann ich Bürgergeld beantragen? Einen Antrag auf Bürgergeld (vormals: Hartz IV) zu stellen, ist sehr leicht. Sie haben mehrere Möglichkeiten, die Grundsicherung zu beantragen. Persönlich: Sie können vor Ort einen Termin bei Ihrem Jobcenter machen und einen Antrag auf Bürgergeld persönlich abholen, ausfüllen und anschließend wieder dort abgeben. Per Mail oder per Post: Auf der Webseite der Arbeitsagentur können Sie ein PDF-Dokument ausfüllen, das Sie entweder per E-Mail oder per Post an Ihr Jobcenter schicken können. Online: Es ist auch möglich, gleich online einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen. In diesem Fall müssen Sie die fehlenden Unterlagen noch per Post oder persönlich nachreichen. Bei dem Antrag auf die Grundsicherung müssen Sie etwa Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum oder Ihre Haushaltsgröße angeben. Für das Bürgergeld spielt nämlich die sogenannte Bedarfsgemeinschaft eine zentrale Rolle – also etwa, wenn Sie Kinder haben oder einen Ehepartner, der Geld verdient. Das Jobcenter bezieht Ihre Bedarfsgemeinschaft in seine Berechnungen für die Bürgergeld-Zahlungen ein. Hierauf achten: So melden Sie sich online arbeitslos – ganz leicht Diese Regeln gelten: Erhalte ich nach der Ausbildung Arbeitslosengeld? Bescheid über Bürgergeld Wenn Sie Ihren Antrag auf Bürgergeld gestellt haben, erhalten Sie von Ihrem Jobcenter einen Bescheid . In diesem teilt Ihnen die Behörde mit, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt worden ist. Auch wenn Sie zu viel oder zu wenig Leistungen erhalten haben, steht das in dem Bescheid. Ist Ihr Bescheid positiv, erhalten Sie die Grundsicherung rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Antrag gestellt haben. Damit Sie schnellstmöglich einen neuen Job finden, gilt für das erste Jahr des Bürgergeldbezuges eine sogenannte Karenzzeit . In diesem Zeitraum werden die Kosten für Unterkunft und tatsächlicher Höhe, die Heizkosten in angemessener Höhe anerkannt und übernommen. Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, darf in der Karenzzeit das Ersparte behalten. So darf Vermögen erst ab 40.000 Euro angetastet werden, für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft ab 15.000 Euro. Das Bürgergeld wird regelmäßig für zwölf Monate bewilligt. Ausnahmsweise können die Leistungen auch für kürzere Zeiträume, in der Regel für sechs Monate, bewilligt werden. Das ist der sogenannte Bewilligungszeitraum . Sind Sie nach diesem Zeitraum noch auf die Grundsicherung angewiesen, müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Ihr Jobcenter prüft anhand Ihrer Angaben im Weiterbewilligungsantrag, ob und in welcher Höhe das Bürgergeld weitergezahlt werden kann. Kann ich einen Bürgergeld-Antrag online stellen? Ja, das ist möglich. Den Online-Antrag finden Sie hier . Dazu müssen Sie sich zunächst online registrieren. Für die Registrierung müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben und ein Passwort wählen. Welche Unterlagen fordert das Jobcenter? Um Bürgergeld zu erhalten, müssen Sie einige Unterlagen abgeben. Das Jobcenter fordert neben dem Antrag auf Bürgergeld folgende Unterlagen: eine Kopie Ihres Personalausweis (oder eine Meldebescheinigung, nicht älter als drei Monate) Ihren Mietvertrag , einen Nachweis über Ihre Heizkosten und einen Nachweis über die Höhe der monatlichen Nebenkosten sowie – wenn Sie haben – den Wohngeldbescheid Ihre Kontoauszüge der vergangenen drei Monate Für den Weiterbewilligungsantrag benötigen Sie weitere Unterlagen, etwa ob sich Ihre Bedarfsgemeinschaft geändert hat. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn etwa Ihr Kind zu Hause auszieht.

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