75 Jahre Grundgesetz: Her mit einer dauerhaften Verfassung!
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Artikel 146 des Grundgesetzes schreibt dessen Vorläufigkeit fest. Das lässt sich historisch erklären – aber nicht mehr begründen. Zum 35. Einheitstag im kommenden Jahr sollten wir ihn streichen und das Grundgesetz zu unserer Verfassung machen.