Regierung erhöht Kostenersatz bei Freisprüchen
Die von der Regierung geplante Erhöhung des Kostenersatzes bei Freisprüchen in Strafverfahren soll noch vor der Sommerpause im Nationalrat beschlossen werden. Die Bundesregierung einigte sich nun auf letzte Details und brachte am Mittwoch im Ministerrat eine entsprechende Regierungsvorlage auf den Weg. Wie bereits Ende April angekündigt, können im Extremfall bis zu 60.000 Euro für Anwaltskosten beigesteuert werden.