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Bundesrepublik: Bundesrepublik Verkündung des Grundgesetzes: Bedingt souverän

Der Präsident des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer, unterzeichnet das Grundgesetz.

Am 23. Mai 1949 verkündete der Parlamentarische Rat die Annahme des Grundgesetzes. Ihm war eine Auseinandersetzung mit den Alliierten voraus gegangen. Auch hatte der spätere Kanzler Adenauer seine eigene Bewertung des Vorhabens.

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