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Mit fünf Jahren Schonungsfrist: EU beschließt Lieferkettengesetz endgültig

Jahrelang ringt die EU um ein gemeinsames Lieferkettengesetz. Nachdem die Haftbarkeit nach oben justiert wurde, erklärt die Ratspräsidentschaft ein endgültiges Ergebnis. Sobald das Gesetz niedergeschrieben ist, haben Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, es in ihr nationales Recht aufzunehmen.

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