Wurst: Firma darf Pelle zum Wurstgewicht dazuzählen (Spiegel)
Zur Füllmenge von fertigverpackten Würsten zählen auch die nicht essbare Hülle und die Verschlussclips. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden. Es hob damit eine Entscheidung aus der Vorinstanz am