Urteil widerspricht Eichamt: Wurstpelle zählt zum Packungsgewicht
Am Oberverwaltungsgericht Münster geht es um die Wurst: Das Eichamt beanstandet, dass ein Hersteller zum Gewicht seiner abgepackten Schmierwurst auch deren Hülle und Verschlussclips zählt. Doch die zweite Instanz kassiert das verhängte Verkaufsverbot.