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Steuerratgeber: Anforderungen an Ihr Fahrtenbuch (Aachener Zeitung)

Firmenwagennutzer müssen den Vorteil aus der privaten Nutzung ihres Firmenwagens als geldwerten Vorteil versteuern. Die Berechnung des Vorteils erfolgt nach der pauschalen Ein-Prozent-Regelung, bei der der Nutzungsvorteil mit einem pauschalen

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