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Assistierter Suizid: Bethel legt Leitplanken zum Umgang fest (aerzteblatt.de)

Bielefeld – Auch Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel haben ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Das darf in den Krankenhäusern oder Hospizen der evangelischen Kirche nicht beschränkt werden.

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