Bewährungsstrafe für stehlende Reinigungskraft
Gelegenheit macht Diebe – diese Redewendung trifft auf die Tat der Angeklagten zu. Die deutsche Reinigungskraft (58) hatte laut Anklage Anfang Mai beim Putzen einer Wohnung in Henndorf einen Ring und ein Armband erblickt und eingesteckt.