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Versorgungsauftrag geht vor: Selbstständiger Apotheker muss „Pille danach“ abgeben (Deutsche Apotheker Zeitung)

Vor knapp sechs Jahren machte er seine Apotheke in Berlin-Neukölln bereits zu. Damit kam Andreas Kersten einem jetzt gefällten Urteil des Berufsobergerichts für Heilberufe zuvor. Dieses befand: Weil sich der gläubige Pharmazeut aus Gewissensgründen

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