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Drohnenflug: Hohe Strafen für Verstöße gegen Flugregeln

Wer privat seine Drohne aufsteigen lässt, sollte besser wissen, was er da tut. Wird das Fluggerät in Verbotszonen gelenkt, kann das richtig viel kosten. Das merkte auch ein Mann aus Norddeutschland. Schnell gekauft, schnell geflogen, tolle Bilder - hohes Bußgeld. Es geht um Drohnen. Privatpersonen sollten ihre kleinen Fluggeräte nicht sorglos in den Himmel steigen lassen. Denn für den Betrieb von Drohnen gelten strenge Regeln - Flugverbotszonen und erlaubte Flughöhen sollten also mindestens bekannt sein. Wer sich nicht daran hält, kann laut ADAC mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Diese Erfahrung musste auch ein Drohnenpilot machen, der seine mit einer Kamera ausgestattete Drohne ohne das erforderliche Kennzeichen in einem Wohngebiet aufstiegen ließ. Im weiteren Verlauf des Flugs näherte sich der Mann dann mit seiner Drohne bis auf weniger als 100 Meter einer Bundesfern-, einer Bundeswasserstraße als auch einer Bahnlinie. Zudem überflog er eine Versammlung von rund 1.000 Menschen. Das Amtsgericht Schwerin (Az.: 35 OWi 6/23 ) wertete dieses Verhalten als fahrlässigen Verstoß gegen das Luftverkehrsgesetz. Zwar ordnete es ein Bußgeld weit unter dem möglichen Höchstsatz an, mit 1.250 Euro fiel es aber trotzdem empfindlich aus. Auf die Entscheidung weist das Verbraucherrechtsportal "anwaltauskunft.de" hin.

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