Airbnb und Co: Wien bremst touristische Kurzzeitvermietung ein
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Wer seine Wohnung ab 1. Juli länger als 90 Tage pro Jahr an Touristen vermieten will, braucht nun überall in der Stadt eine Bewilligung.
Wer seine Wohnung ab 1. Juli länger als 90 Tage pro Jahr an Touristen vermieten will, braucht nun überall in der Stadt eine Bewilligung.