Gerichtsentscheidung: Apotheker darf Abgabe der «Pille danach» nicht verweigern (DER TAGESSPIEGEL)
Ein selbstständiger Apotheker darf die Abgabe der „Pille danach“ nicht aus Gewissensgründen verweigern. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Der Apotheker hatte das Arzneimittel nicht vorrätig, weil er sich eigenen