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Stadt Bamberg informiert – Anmeldepflicht von Ausländervereinen (Der Neue Wiesentbote)

Aus­län­der­ver­ei­ne und aus­län­di­sche Ver­ei­ne haben die Pflicht, sich inner­halb von zwei Wochen nach ihrer Grün­dung bei der für ihren Sitz zustän­di­gen Behör­de anzu­mel­den. In Bam­berg ist dies das Ord­nungs­amt der Stadt Bam­berg. Als

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