Bayern: Verfassungsschutz darf AfD beobachten
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Das Verwaltungsgericht München hat eine Klage der bayerischen AfD abgewiesen. Die Beobachtung als rechtsextremer Verdachtsfall durch den Bayerischen Verfassungsschutz ist rechtens.
Das Verwaltungsgericht München hat eine Klage der bayerischen AfD abgewiesen. Die Beobachtung als rechtsextremer Verdachtsfall durch den Bayerischen Verfassungsschutz ist rechtens.