Auftrag vom Geheimdienst steht - AfD scheitert vor Gericht! Verfassungsschutz darf die Partei in Bayern beobachten
Der Verfassungsschutz in Bayern darf den Landesverband der AfD beobachten. In einer am Montag veröffentlichten Entscheidung wies das Verwaltungsgericht München eine Klage dagegen ab.