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Verwaltungsgerichts-Urteil: Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD beobachten (Saarbrücker Zeitung)

Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Eine Klage des bayerischen Landesverbands gegen die Beobachtung wies das Verwaltungsgericht München als unbegründet zurück. Das Gericht habe in der

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