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In der Schweiz gilt ab sofort verschärftes Sexualstrafrecht ( OÖNachrichten)

Als Ablehnung werden nicht nur Worte oder Gesten gewertet, sondern auch, wenn das Opfer aus Angst erstarrt. Bisher lag eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung nach Schweizer Recht erst dann vor, wenn der Täter oder die Täterin das Opfer bedroht

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