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E-Rezept: Friedenspflicht vorerst bis Jahresende (Apotheke-Adhoc)

Für E-Rezepte gilt eine Friedenspflicht bis zum Jahresende – vorerst, denn die Ausnahmeregelung kann so lange verlängert werden, bis nur noch elektronische Verordnungen ohne Formfehler in der Apotheke eingereicht werden. Beim E-Rezept läuft noch

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