2600 Euro Geldstrafe für den FC Schalke 04
Das DFB-Sportgericht belegt den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 2600 Euro.