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Kölner Gericht: Teilnahme an Potsdamer Treffen kein Grund für Kündigung

Kölner Gericht: Teilnahme an Potsdamer Treffen kein Grund für Kündigung

Das „Landhaus Adlon“, in dem das von „Correctiv“ dokumentierte Treffen stattfand.

An dem Potsdamer Treffen zur „Remigration“ hat auch eine Angestellte der Stadt Köln teilgenommen – sie bekam dafür die fristlose Kündigung. Zu Unrecht, wie jetzt ein Gericht festgestellt hat.

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