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Teilnahme an Potsdamer Treffen zur Remigration kein Grund für Kündigung

Teilnahme an Potsdamer Treffen zur Remigration kein Grund für Kündigung

Eine Angestellte der Stadt Köln hatte an dem Potsdamer Treffen zur „Remigration“ teilgenommen – und dafür die fristlose Kündigung erhalten. Zu Unrecht, wie jetzt ein Gericht festgestellt hat.

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