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Köln schließt Berufungsverfahren nicht aus: Teilnahme an Potsdamer Treffen nach Gerichtsbeschluss kein Grund für Kündigung (DER TAGESSPIEGEL)

Das Arbeitsgericht Köln hat die Kündigung einer Mitarbeiterin der Stadt Köln aufgehoben, die im November an dem sogenannten Potsdamer Treffen teilgenommen hatte. Allein die Teilnahme an dem Treffen von AfD-Politikern, Rechtsextremisten und

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