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Urteil: Der Staat muss viel genauer hinschauen, wer für ihn arbeitet (Süddeutsche)

Das Arbeitsgericht Köln findet, dass die Teilnahme einer städtischen Mitarbeiterin am Treffen der Rechtsextremen in Potsdam keine fristlose Kündigung rechtfertige. So einfach ist es nicht. Sie darf also bleiben. Die Stadt Köln hätte ihrer

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