Arbeitsgericht Mannheim: Homeoffice: SAP und Betriebsrat legen vorerst Streit bei
Müssen die Beschäftigten des Softwareriesen SAP wieder an drei Tagen pro Woche im Betrieb arbeiten? Das Arbeitsgericht Mannheim sollte darüber entscheiden – doch ziehen beide Seiten zunächst mal eine andere Möglichkeit vor.