Rückschlag für Brückenbauer in Mauthausen: "Baubeginn in weiter Ferne!"
MAUTHAUSEN. Höchstgericht erkannte Einsprüche gegen UVP-Bescheid als rechtmäßig an und bestätigte "aufschiebende Wirkung" bis zum Verfahrensende.
MAUTHAUSEN. Höchstgericht erkannte Einsprüche gegen UVP-Bescheid als rechtmäßig an und bestätigte "aufschiebende Wirkung" bis zum Verfahrensende.