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Unfallversicherung: Ist sie steuerlich absetzbar?

Manche Versicherungen lassen sich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Doch gilt das auch für die private Unfallversicherung? Eine private Unfallversicherung haftet, wenn Sie in Ihrer Freizeit oder auf der Arbeit einen Unfall erleiden. Dafür zahlen Sie im Jahr schnell 100 bis 200 Euro, können aber das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Wie das geht und was Sie dabei beachten sollten. Unfallversicherung von der Steuer absetzen: Geht das? Ja, eine private Unfallversicherung können Sie als Vorsorgeaufwendung von der Steuer absetzen . Die Beiträge zählen zu den Sonderausgaben. Allerdings ist die Höhe des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen gedeckelt. Für Arbeitnehmer und Rentner liegt der Höchstbetrag bei 1.900 Euro im Jahr, für Selbstständige bei 2.800 Euro. Das heißt: Nur wenn Sie mit Ihren anderen abzugsfähigen Versicherungen nicht über die Höchstgrenze kommen, bleibt noch Spielraum, um die private Unfallversicherung von der Steuer abzusetzen. Waren Sie einen Teil des Jahres angestellt und einen Teil selbstständig, gilt für Sie der niedrigere Betrag von 1.900 Euro. Aber: Gilt die Unfallversicherung auch für den Beruf, können Sie den beruflichen Anteil als Werbungskosten geltend machen – und dort dann unbegrenzt. Selbstständige setzen die Beiträge als Betriebsausgaben ab. Wie setze ich die Unfallversicherung steuerlich ab? Haben Sie den Höchstbetrag bei den Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft, tragen Sie die Beiträge zur Unfallversicherung in der Steuererklärung ein. Dafür benötigen Sie die Anlage Vorsorgeaufwand. Den Teil der Beiträge, der auf die rein private Absicherung entfällt, tragen Sie unter "sonstige Versicherungen" auf Seite 2 der Anlage ein. Der berufliche Teil gehört als Werbungskosten in die Anlage N . Sie können dabei pauschal vorgehen und die Beiträge hälftig in einen privaten und beruflichen Teil aufteilen oder Sie erfragen den genauen beruflichen Anteil bei Ihrer Versicherungsgesellschaft. Beachten Sie jedoch: Als Arbeitnehmer steht Ihnen bereits eine Werbungskostenpauschale zu. 2023 liegt sie bei 1.230 Euro. Erst wenn Sie berufliche Ausgaben haben, die diesen Betrag übersteigen, senken Sie Ihre Steuerlast zusätzlich. Kann ich auch die gesetzliche Unfallversicherung absetzen? Nein. Die gesetzliche Unfallversicherung können Sie nicht in Ihrer Steuererklärung geltend machen, da die Beiträge ausschließlich Ihr Arbeitgeber zahlt. Über diese Versicherung verfügt jeder, der sich in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis befindet. Sie deckt sowohl Unfälle auf der Arbeit oder auf dem Weg dahin ab als auch Berufskrankheiten. Allerdings gibt es einen Ort auf der Arbeit, wo die gesetzliche Unfallversicherung nicht haftet. Welcher das ist, lesen Sie hier .

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