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Preisfehler: Käufer bekommt günstige Handys, weil Gratis-Zugabe verschickt wurde (Heise Online)

Ein Online-Händler muss einem Käufer Smartphones trotz Preisfehlers zum versehentlich reduzierten Preis verkaufen, weil er ihm bereits die als Gratis-Zugabe angebotenen Kopfhörer verschickt hat. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in

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