Gericht gibt aber Berufung teilweise statt: Muslimin darf Gesicht beim Autofahren nicht verhüllen
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Eine Muslimin aus NRW darf ihr Gesicht beim Autofahren nicht verhüllen, entschied das Oberverwaltungsgericht. Dennoch muss die Bezirksregierung ihren Antrag auf Ausnahmegenehmigung erneut prüfen.