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Gericht gibt aber Berufung teilweise statt: Muslimin darf Gesicht beim Autofahren nicht verhüllen

Gericht gibt aber Berufung teilweise statt: Muslimin darf Gesicht beim Autofahren nicht verhüllen

Eine Muslimin aus NRW darf ihr Gesicht beim Autofahren nicht verhüllen, entschied das Oberverwaltungsgericht. Dennoch muss die Bezirksregierung ihren Antrag auf Ausnahmegenehmigung erneut prüfen.

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