Gericht gibt aber Berufung teilweise statt: Muslimin darf Gesicht beim Autofahren nicht verhüllen
Eine Muslimin aus NRW darf ihr Gesicht beim Autofahren nicht verhüllen, entschied das Oberverwaltungsgericht. Dennoch muss die Bezirksregierung ihren Antrag auf Ausnahmegenehmigung erneut prüfen.