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Neues Mietrecht: Vermieter dürfen "Balkonkraftwerke" nicht verbieten

Preview Der Bundestag hat am Donnerstag das Mietrecht geändert: Anders als bisher können Vermieter und Miteigentümer die Installation von Solarmodulen zum Betreiben sogenannter Steckersolargeräte am Wohnhaus nicht untersagen.

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht in Deutschland beschlossen, die Mietern die Installation von Solarmodulen (oder Photovoltaikmodulen) für sogenannte "Balkonkraftwerke" erleichtern. Solche "Steckersolargeräte" gehören nun zu den baulichen Veränderungen der Mietsache, auf deren Genehmigung Mieter einen rechtlichen Anspruch haben.

Bislang konnte die Genehmigung zur Installation eines "Balkonkraftwerks" durch den Vermieter – oder im Fall von Eigentumswohnungen der Eigentümergemeinschaft (WEG) – auch ohne sachlichen Grund verweigert werden. Nach den neuen Regeln haben Vermieter und die WEG nur noch ein Mitspracherecht über die Art und Weise der Anbringung insbesondere von Solarmodulen eines Steckersolargerätes am Haus, nicht mehr über das "Ob" der Installation.

Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, die Zustimmung dort gilt jedoch als sicher.

Derzeit gibt es nach den Registrierungen im Marktstammdatenregister etwa 563.000 "Balkonsolarkraftwerke" in Deutschland. Es handelt sich dabei um kleine Solaranlagen, bei denen die Solarmodule über spezielle Wechselrichter-Baugruppen per Steckdose mit dem Haushaltsstromnetz verbunden werden. Der so produzierte Solarstrom senkt den Eigenverbrauch und damit die Stromrechnung der Mieter. Überschüssige Energie fließt ins öffentliche Netz. Eine finanzielle Vergütung für die ins Netz eingespeisten Überschüsse ist dabei in der Regel nicht vorgesehen, weil in der Regel die Einspeisemengen den Aufwand für Anmeldung und Abrechnung nicht rechtfertigen.

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