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Beiträge auf Coronahilfen zu freiwilliger Krankenversicherung (aerzteblatt.de)

Stuttgart – Selbstständige mit freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung müssen auf während der Corona­pandemie erhaltene Soforthilfen Krankenkassenbeiträge zahlen. Das gilt auch dann, wenn der Zuschuss spä­ter zurückzuzahlen ist, wie das

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