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Appell an heimversorgende Apotheken: „STELLEN“: Apotheken sollen korrekte Schreibweise beachten (Deutsche Apotheker Zeitung)

Heimversorgende Apotheken, für die derzeit eine Ausnahmeregelung für die Chargenübermittlung bei E-Rezepten gilt, sollten auf die korrekte Schreibweise achten, wenn sie anstelle der Chargennummer das Wort „STELLEN“ in das entsprechende Datenfeld

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