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Kein Springseil im Handgepäck!

Ein Stahlspringseil im Handgebäck? Geht nicht, so zuerst die Bundespolizei zu einem Fluggast und so nun auch vom Berliner Gericht.

Der Kläger wollte im Mai 2023 vom Flughafen BER zurück nach Köln/Bonn fliegen und dabei – wie auf dem Hinflug wenige Tage zuvor – sein Springseil (Länge 2,74 Meter) im Handgepäck mitnehmen. Das fiel bei der Röntgenkontrolle des Gepäcks auf. Sicherheitspersonal und Bundespolizei waren sich einig: Das geht so nicht!

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