Kein Springseil im Handgepäck!
Ein Stahlspringseil im Handgebäck? Geht nicht, so zuerst die Bundespolizei zu einem Fluggast und so nun auch vom Berliner Gericht.
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Der Kläger wollte im Mai 2023 vom Flughafen BER zurück nach Köln/Bonn fliegen und dabei – wie auf dem Hinflug wenige Tage zuvor – sein Springseil (Länge 2,74 Meter) im Handgepäck mitnehmen. Das fiel bei der Röntgenkontrolle des Gepäcks auf. Sicherheitspersonal und Bundespolizei waren sich einig: Das geht so nicht!