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Gratis fernsehen: In welchem Fall Ihr Vermieter für den TV-Empfang zahlen muss (Chip)

Einige Mieter haben seit Ende des Nebenkostenprivilegs auch Glück. Für Sie zahlt der Vermieter ab jetzt den TV-Vertrag, und die Kosten dürfen nicht umgelegt werden. Über das Ende des Nebenkostenprivilegs hat CHIP ausführlich berichtet. Seit 1. Juli

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