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Kabelfernsehen: Verbraucherzentrale Hessen warnt vor Kostenfalle für Mieter

Mit dem Ende des Nebenkostenprivilegs dürfen Kabel-TV-Gebühren nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Viele Mieter sind dennoch an Verträge mit Gebäudenetzbetreibern gebunden. Die Verbraucherzentrale Hessen gibt Betroffenen Ratschläge. [mehr]

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