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Eine richterliche Ohrfeige für die amtlichen Wolfsjäger (Kurier)

Der Europäische Gerichtshof hält fest, dass das Raubtier nur unter strengen Ausnahmen bejagt werden darf. Das wird nicht ohne Folgen bleiben. Es wird weiter geschossen. Das ist der Grundtenor der Reaktionen jener Bundesländer, die Jagd auf den Wolf

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