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Faeser und das Compact-Verbot: Von der Enteignung bis zur Reichsschrifttumskammer

Von Dagmar Henn

Bei den Dingen, die die berüchtigte Innenministerin Nancy Faeser so treibt, muss man oft sehr genau darauf achten, was der Vorwand für eine Maßnahme ist und was das wirkliche Ziel. So widerlich und grundgesetzwidrig das Vorgehen gegen eine Publikation ist, gegen die unbestritten nicht einmal Strafverfahren geführt wurden, so wichtig ist es, sich die Verbotsverfügung genauer anzusehen, die nämlich, wie bei Faesers Eingriffen üblich, weit über diesen konkreten Fall hinaus geht.

Das Vereinsverbot selbst erging bereits am 5. Juni, wurde aber erst heute, zeitgleich mit den Durchsuchungen, veröffentlicht. Und es enthält mehr als einen überaus kritischen Aspekt.

Der erste ist schon das Konstrukt, eine GmbH zum Verein zu erklären und dann als Verein zu verbieten. Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, keine Personengesellschaft. Sprich, die einer GmbH beteiligten Personen sind nur in Gestalt des von ihnen eingebrachten Geldes in dieser vertreten, während die GmbH selbst eine juristische Person ist wie eine Aktiengesellschaft.

Vereine sind zwar, sofern sie eingetragen sind, ebenfalls juristische Personen, so wie auch politische Parteien von der Landesebene aufwärts (letztere sogar meist als nicht eingetragene Vereine), sind aber im Kern Vereinigungen von Personen, die in der Regel als Person, also mit ihren Eigenschaften, Fähigkeiten und ihrem Willen, Teil des Vereins sind, während das in den Verein in Gestalt von Beiträgen oder Spenden eingebrachte Geld nur sekundär ist.

Eigentlich müssten jetzt bei den Handwerkskammern und den IHKs die Drähte heißlaufen, bis hinauf zum Bundesverband der Deutschen Industrie. Wenn nämlich Faesers Konstrukt durchgeht, könnte man genauso gut Daimler-Benz verbieten, oder Bayer. Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft, alles Banane, alles Verein und verbietbar. Was juristisch betrachtet, wenn man die Details der Verfügung liest, gleichzeitig bedeutet, dass das gesamte Vermögen in Staatsbesitz übergeht. So zumindest ist das in der Verfügung bestimmt:

"6. Das Vermögen des Vereins "COMPACT-Magazin GmbH" einschließlich seiner Teilorganisation "CONSPECT FILM GmbH" wird beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen.

7. Forderungen Dritter gegen den Verein "COMPACT-Magazin GmbH" oder seine Teilorganisation "CONSPECT FILM GmbH" werden beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen [...]."

Ja, es ist tatsächlich nicht von Verbindlichkeiten die Rede. Eventuelle Gläubiger schauen mit dem Ofenrohr ins Gebirge. Der Staat bedient sich ausschließlich bei den Aktiva.

Nun lehne ich zumindest Enteignungen nicht grundsätzlich ab, aber dieses Vorgehen im Handstreich, das universell übertragbar ist, ist mir zutiefst unheimlich. Noch gilt das Grundgesetz, das bei Enteignungen eine Entschädigung vorschreibt. Und ebenfalls vorschreibt, dass das öffentliche Interesse daran begründet werden muss.

Es gibt ja in der Nähe des Arbeitsplatzes der Frau Faeser einen Kandidaten, an dem sie einmal in echt ausprobieren könnte, ob diese schräge Nummer geht – in Berlin gab es vor einiger Zeit einen Volksentscheid, einen Wohnungskonzern zu enteignen. Konventionell wäre das vermutlich gerade keine gute Idee, weil der ganze Immobiliensektor tief in der Krise steckt und außer der Entschädigung dann auch noch all die Verbindlichkeiten auf die staatlichen Kassen zukämen, aber mit dem Faeserschen Trick, das zum Verein zu erklären, zu verbieten und dann nur die Aktiva zu kassieren …

Ich denke, dieses Beispiel zeigt, wie extrem die rechtlichen Spielchen sind, die da gespielt werden. Und wenn man daran denkt, wie weit Faeser die Befugnisse etwa des Verfassungsschutzes ausgedehnt hat ("wir informieren alle") und wie hemmungslos bereits zugegriffen wird, dürften sich zumindest alle Firmen, die im Besitz von Personen sind, denen abweichende Meinungen vorgeworfen werden können, darauf vorbereiten, demnächst zum Verein erklärt zu werden. So etwas wie die Bayer AG gibt es dann als kleines Geschenk an die Grünen.

Das allein wäre schon genug, um dem zuständigen Referenten, Ministerialrat Richard Reinfeld, offiziell verantwortlich für das Referat ÖS II., Spionageabwehr, ABC-Kriminalität, Wirtschaftsschutz (!!! – stammt nicht von mir, sondern vom BMI), den Hans-Globke-Preis für die Wahrung deutscher Unrechtstraditionen zu verleihen.

Aber unser guter Ministerialrat geht noch einen Schritt weiter. Es ist ja nicht so, dass es in Deutschland oder der EU insgesamt einen Mangel an Zensurvorschriften gäbe. Reinfeld legt aber noch einen "drauf", und das gründlich. Neben dem Verein wird nämlich auch gleich verboten, Inhalte desselben "bereitzustellen, zu hosten, zu betreiben und weiterzuverwenden". Die letzte Formulierung ist besonders interessant, da uneindeutig. Was ist eine Verwendung? Wenn man einen Link oder einen Inhalt teilt? Muss jetzt jeder mit einem Strafverfahren rechnen, der Inhalte von Compact teilt? Nur mit oder auch ohne Logo? Und was, wenn ich ein Zitat teile, von dem ich gar nicht weiß, dass es ursprünglich auf Compact veröffentlicht wurde? Oder wenn das Zitat eben vor dem besagten Verbot verfasst wurde?

Damit sind wir immer noch nicht am Schluss angekommen, denn dieser Satz war nur die Einleitung zu einer Liste. Damit klar wird, was sie bedeutet, hier einmal komplett:

"– Homepage: https://www.compact-online.de

– Homepage: https://www.conspect-film.com

– YouTube: @COMPACTTV

– YouTube: @JürgenElsässer7613

– Telegram: COMPACT-Magazin

– Telegram: COMPACTTV

– Telegram: COMPACT.DerTag

– X (ehemals Twitter): @COMPACTMagazin

– TikTok: compact.magazin

– Gettr: @compact

– Facebook: compact.tv

– Facebook: Conspect Film GmbH

– Instagram: Paul Klemm

– VK: COMPACT-Magazin

– WhatsApp: COMPACT"

Nun muss man sich Folgendes vergegenwärtigen: Das EU-Recht wie auch das deutsche verlangen bereits, dass sämtliche in Deutschland verfügbaren Plattformen Zensur nach den Vorgaben der Regierung vornehmen, was die meisten, insbesondere Meta, auch tun. Einzig X (vormals Twitter) hat sich da bisher gesperrt. Allerdings brauchte es selbst dafür noch einen Hauch einer Begründung.

Was Herr Reinfeld im Auftrag von Frau Faeser da tut, geht aber noch einen Schritt weiter, weil es sich um ein pauschales Verbot von Veröffentlichungen aus einer bestimmten Quelle handelt. Sprich, es handelt sich um die Anweisung, die Kanäle samt ihren Inhalten zu löschen. Was allerdings schon allein deshalb problematisch ist, weil seit dem Erlass des Verbots kaum neuer Inhalt erstellt worden sein dürfte, aber der alte nicht verboten sein kann, weil vor dem Verbot …

Es gibt dann noch das klitzekleine Problem, dass die Unternehmen, denen das BMI hier vorschreibt, was sie nicht mehr verbreiten dürfen, gar nicht in Deutschland ansässig sind und damit nicht dem deutschen Recht unterliegen. Selbst die Webseite könnte bestenfalls von der DENIC gelöscht werden, womit sie eventuell die Endung .de nicht mehr nutzen könnten, aber sogar bei einem Server in anderen Ländern der EU könnte die Bundesregierung Schwierigkeiten haben, ihre Vorstellungen umzusetzen. Weil sie keine Jurisdiktion außerhalb Deutschlands hat.

Die ganzen bisher etablierten Zensurregelungen in sozialen Netzwerken beruhten auf zwei Punkten. Zum einen, dass es einige derartige Unternehmen gibt, deren Eigentümer (wie Mark Zuckerberg) freiwillig und aus eigener Überzeugung zensieren. Die anderen werden schlicht dazu erpresst, indem ihnen in einem ganz anderen Bereich empfindliche Übel angedroht werden. Sprich, der ganze wuchernde Zensurapparat, in den zudem noch Millionen an Steuermitteln fließen, steht rechtlich auf sehr wackligen Füßen. Und das Publikum, das in diesen sozialen Netzwerken unterwegs ist, ist jederzeit bereit, sich auf ein neues Feld zu begeben, zumindest, was jene Nutzer betrifft, die unzensierte Information suchen. Telegram hat unmittelbar von der Zensur auf Facebook profitiert. Wenn TikTok zensiert wird, wandern sie eben per VPN auf Weibo.

Das BMI, Herr Reinfeld und Frau Faeser, bilden sich jedenfalls ein, Inhalte verbieten zu können, rückwirkend und kontinenteübergreifend, qua Wassersuppe oder durch göttliches Gebot oder was immer den Herrschaften dazu einfällt. Man kann sich schon bildlich vorstellen, wie sich diese obige Liste vervielfacht, wächst und wuchert, bis sie den Umfang des Berliner Telefonbuchs erreicht hat und nichts mehr übrig ist, das im Faeserschen Sinne anstößig erscheint.

Nachdem die letzten Jahre über konsequent an der Erweiterung der Zensurmöglichkeiten gearbeitet wurde, in Deutschland wie auch von den Untergebenen von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (a.k.a. Zensursula), ist kaum vorstellbar, dass dieser Schritt nicht Teil eines abgesprochenen Vorgehens ist, um dann auch EU-weit Netzinhalte nicht mehr mittelbarer, sondern unmittelbarer staatlicher Kontrolle zu unterstellen, gewissermaßen einer Art gigantischer Reinkarnation der Reichsschrifttumskammer, die dann entscheidet, wessen und welche Äußerung den Speicher des heimischen Rechners verlassen darf und welche nicht.

Es ist also wie immer bei Faeser. Man darf sich von den Sprüchen, die ihre juristischen Anschläge begleiten, nicht betäuben lassen, das Ergebnis ist immer ein weiterer Schritt in den Abgrund – sofern man sie nicht gleich als einen Sturz begleitende Schreie qualifizieren will. Eine SPD-Innenministerin, verglichen mit der der CSU-Innenminister Friedrich Zimmermann gerade zu eine Leuchte demokratischer Freiheit darstellte. Von allen Ministern der Ampelkoalition ist sie die einzige, die für Wirtschaftsminister Robert Habeck eine ernste Konkurrenz in der Frage darstellt, wer am meisten Schaden anrichtet.

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