Jobcenter darf Bürgergeld-Empfängern Geldgeschenke für dringende Reparaturen nicht anrechnen
Das Bundessozialgericht hat die Rechte von Bürgergeldempfängern mit Eigenheim gestärkt. Wenn Verwandte einspringen, um dringende Reparaturen zu finanzieren, darf das Jobcenter dieses Geld nicht als Einkommen anrechnen.