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Kindergeld: Soll es abgeschafft werden?

2025 soll das Kindergeld in Deutschland abgeschafft werden. Doch was kommt dann? Was sich ändert, fassen wir hier zusammen. Das bisherige Modell des Kindergelds soll nach dem Willen der Bundesregierung im Jahr 2025 auslaufen. Der Nachfolger soll die Kindergrundsicherung werden. Ziel ist es, damit die Lage von armen und armutsbedrohten Kindern in Deutschland zu verbessern. Was das neue Modell beinhaltet und was es zum Antrag zu wissen gibt, lesen Sie hier. Das Modell der Kindergrundsicherung Das Modell der Kindergrundsicherung soll aus zwei Teilen bestehen: Kindergarantiebetrag: Dieser Teil ersetzt das bisherige Kindergeld und soll für alle Kinder gleich hoch sein. Die Summe ist unabhängig vom Einkommen der Eltern, steht also jedem Kind zu. Auch Sozialleistungen werden nicht mit diesem Betrag verrechnet. Kinderzusatzbetrag: Der zweite Teil der Kindergrundsicherung soll alle restlichen Leistungen ersetzen, also den bisherigen Kinderzuschlag, den Kinderregelbedarf aus Bürgergeld und Sozialhilfe sowie Teile des Bildungs- und Teilhabepakets. Die Höhe des Zusatzbetrags soll unter anderem anhängig vom Einkommen der Eltern und vom Alter des Kindes sein. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sollen die Kindergrundsicherung bekommen. Wer eine Ausbildung macht, wird bis zum 25. Lebensjahr unterstützt, Studenten bis zum 27. Lebensjahr. Das wäre zwei Jahre länger als bisher. Wichtiger Unterschied: Kindergeld und Kinderfreibetrag – was Eltern wissen müssen Lesen Sie auch: Das sind die Auszahlungstermine fürs Kindergeld 2024 Antrag auf Kindergrundsicherung Bis die Kindergrundsicherung tatsächlich gezahlt wird, muss das entsprechende Gesetz das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen haben und verabschiedet worden sein. Das soll nach den Absichten des Bundesfamilienministeriums 2025 der Fall sein. Solange es die Kindergrundsicherung noch nicht gibt, besteht für Eltern kein Handlungsbedarf, da es zunächst noch das bekannte Kindergeld gibt. Die Kindergrundsicherung soll unkompliziert und digital zu beantragen sein. Vorgesehen ist eine automatische Prüfung, ob Eltern einen Anspruch auf den Zusatzbeitrag haben. Eine Antragstellung beim Amt soll zwar weiterhin möglich, aber nicht mehr nötig sein.

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