Nach Erhöhung der Altersbezüge: Mehr Brandenburger müssen Steuern auf ihre Rente zahlen
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Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten unterliegen der Einkommensteuer. Seit 2005 steigt der Steueranteil, ab 2040 werden Renten voll versteuert.
Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten unterliegen der Einkommensteuer. Seit 2005 steigt der Steueranteil, ab 2040 werden Renten voll versteuert.