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Corona-Soforthilfen: Jeder Fünfte soll zurückzahlen

Mit den Corona-Soforthilfen sollten die wirtschaftlichen Folgen der Maßnahmen abgefedert werden, die im Frühjahr 2020 zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus von der Bundesregierung verhängt wurden. Bars, Restaurants und Clubs wurden geschlossen, Konzerte und öffentliche Veranstaltungen abgesagt, Friseure und Kosmetikstudios mussten den Betrieb einstellen. Die Einnahmen brachen weg, eine Pleitewelle drohte.

Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmen wurden von den Maßnahmen besonders hart getroffen. Ihnen sollte mit finanziellen Zuschüssen schnell und unbürokratisch geholfen werden, versprach damals die Bundesregierung.

"Die Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden (...) Die Leistungen werden schnell und unbürokratisch zunächst für sechs Monate gewährt", hieß es damals auf der Website des Wirtschaftsministeriums. 

Rund 13 Milliarden Euro wurden damals an 1,8 Millionen Betroffene ausgeschüttet. Zudem schütteten die meisten Bundesländer noch zusätzliche Hilfen aus. 

Dass das mit der unbürokratischen Hilfe nicht ganz ernst gemeint war, haben die Empfänger inzwischen gemerkt. Jeder Fünfte soll die erhaltene Hilfe ganz oder teilweise zurückzahlen, legt eine gemeinsame Recherche von MDR, NDR und SZ offen. 

Die Bedingungen für eine Auszahlung haben sich nach Beginn dieser Maßnahme immer wieder geändert. Es herrschte ein hohes Maß an Intransparenz. Das moniert auch der Bundesrechnungshof, der von "unklaren Anspruchsvoraussetzungen" spricht.

Strittig ist beispielsweise, ob die Zahlungen auch dazu verwendet werden durften, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten oder ob er nur zur Aufrechterhaltung des Betriebs diente. Inzwischen haben rund 5.000 von den Rückforderungen Betroffene dagegen Klage eingereicht. Ob die von der Bundesregierung erhobene Rückzahlungsforderung überhaupt noch ihre Berechtigung hat, steht zudem in Zweifel.  

"Je länger die Verfahren zeitlich auseinanderliegen, umso stärker fällt ein möglicher Vertrauensschutz der Begünstigten ins Gewicht", stellt der Bundesrechnungshof in diesem Zusammenhang fest. 

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