Keine Friedenspflicht bei Muster-16 (Apotheke-Adhoc)
Die Arztbezeichnung gehört zu den verpflichtenden Angaben. Fehlt diese, darf und muss die Apotheke bei einem Muster-16-Rezept heilen, denn die vereinbarte Friedenspflicht gilt nur für elektronische Verordnungen. In § 2